Preisbindung für Bücher bleibt aufrecht! - Das Buch wird als wichtiges Kulturgut bestätigt!

Der Nationalrat hat die vom parlamentarischen Kulturausschuss empfohlene Aufrechterhaltung der Buchpreisbindung beschlossen und damit eine langjährige Auseinandersetzung beenden.

Das Gesetz über die Buchpreisbindung war im Juni 2000 im Nationalrat auf die Dauer von 5 Jahren beschlossen worden. Aufgrund der guten Erfahrungen und um das Auslaufen des Gesetzes zu verhindern, beschließt der Nationalrat die Buchpreisbindung ohne zeitliche Begrenzung beizubehalten.

 

Durch die gesetzlich festgelegten Ladenpreise für Bücher soll ausdrücklich der "Differenziertheit und Vielfalt des österreichischen Verlagswesens und Buchmarktes auch nach der Aufhebung der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung Rechnung getragen" werden.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Anfragebeantwortung 867/AB XXII.GP, GZ 353.110/144-IV/8/2003

 

Der Forderung großer Buchhandelsketten wie Libro nach einem freien Wettbewerb auf dem Sektor des Buchmarktes durch eine Freigabe der Buchpreise wurde damit eine klare Absage erteilt.

 

Zur Vorgeschichte:

Der Buchpreis wurde im deutschsprachigen Raum, wie auch in der Mehrzahl der europäischen Länder, bereits vor 2000 geregelt. Damit sollte verhindert werden, dass durch eine Freigabe der Ladenpreise von Büchern ein erbitterter Verdrängungswettbewerb auf dem Buchmarkt ausgelöst würde, denen die kleineren und mittleren Verlage und Buchhandlungen zum Opfer fallen würden.

Eine andere Befürchtung war, dass die Vielfalt der literarischen Erzeugnisse verloren gehen würde, da die Marktmacht der großen Ladenketten nur mehr schnell verkäufliche Bücher (Bestseller) unterstützen würde. Ein Umstand der schließlich auch die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Autorinnen und Autoren massiv verschlechtern hätte. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen, Autoren brachte 1999 in einer Aussendung die Befürchtungen der Autoren zum Ausdruck:

[...] Es gibt in Österreich ca. 3000 Schriftsteller, die mit dem Vertrieb ihrer Bücher auf den Buchhandel angewiesen sind. Dem stehen ca. 500 Verlage gegenüber, die bis auf wenige Ausnahmen Klein- und Kleinstbetriebe sind und die zumeist von nur einer Person geführt werden.

[...] Eine Aufhebung der Ladenpreisbindung würde die vorhandene und in mehr als hundert Jahren gewachsene Buchhandelsstruktur wesentlich verändern. Der mittlere und kleinere Buchhandel würde verschwinden. Die Marktmacht der Ladenketten würde nur mehr schnell verkäufliche Buchtitel berücksichtigen, der einzelne Autor würde zum Außenseiter und für seine Leser unerreichbar. Daher sind unseres Erachtens folgende Tatsachen besonders berücksichtigenswert:

Das Buch ist als Kulturgut eine besondere Ware ('books are different'), die nicht unbeschränkt den Marktgesetzen ausgesetzt werden kann, ohne daß die produzierenden und vertreibenden Handelsstufen und die Gesellschaft Schaden nehmen. Die Preisbindung ist daher keine Marktordnungsmaßnahme, sondern ein ideelles Regulativ. Das Wesentliche eines Buches ist sein Inhalt, Druck und Bindung sind seine Form."
Gerhard Ruiss, Die Buchpreisbindung und die Wettbewerbsgesetze der EU

 

Zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz bestand vor dem Jahr 2000 ein grenzüberschreitendes System der Buchpreisbindung. Auf einem Sammelrevers legten die Verlage die für alle drei Länder gültigen Ladenpreise fest. Damit war garantiert, dass ein und das selbe Buch in allen Buchhandlungen in gleichviel kostete.

Der Fall Libro

1996 brachte die Handelskette Libro eine Klage gegen die grenzüberschreitende Buchpreisbindung bei der Europäischen Kommission ein, die im Frühjahr 2000 entschieden hat, dass die grenzüberschreitende Buchpreisbindung, wie sie im deutschsprachigen Raum mit dem sogenannten „Sammelrevers“ umgesetzt wurden, mit dem EU-Wettbewerbsrecht unvereinbar und daher abzuschaffen sei. Gleichzeitig wurde aber eine nationale Regelung des Ladenpreises für Bücher von der Kommission als unbedenklich bewertet. Bereits im Sommer 2000 reagierten Österreich und Deutschland darauf mit einer gesetzliche Regelung der Buchpreise auf nationaler Ebene.

Versuch einer europäischen Lösung

Im Mai 2002 legte das Europäische Parlament der Europäischen Kommission eine Empfehlung vor, eine Richtlinie für die Buchpreisbindung auf europäischer Ebene auszuarbeiten. Der Eintrag weist auf die Tatsache hin, dass in der Mehrzahl der Mitgliedsländer der EU ein System der Buchpreisbindung besteht, mit dem der Wertschätzung des Buches als kulturelles Gut Rechnung getragen werden soll.

Das Parlament kritisiert, dass durch die Entscheidung der Kommission im Fall „Libro“ die Buchpreisbindung durch Exporte und Reimporte von Büchern aus Ländern ohne feststehende Ladenpreise, sowie durch den Buchhandel im Internet umgangen werden könne. Um das Kulturgut Buch nicht zu gefährden, empfahl das Parlament eine Reihe von Maßnahmen, mit denen das System der Buchpreisbindung auf europäischer Ebene geregelt werde sollte. EU-Kommissar Frits Bolkestein sah durch den gesetzlichen Vorschlag des Parlaments, mit dem die Umgehung der nationalen Systeme der Buchpreisbindung verhindert werden sollte, den freien Verkehr von Büchern zwischen den Mitgliedstaaten, vor allem aber auch der im Internet vertriebenen Bücher erheblich beeinträchtigt und lehnte damit eine Lösung auf europäischer Ebene ab.

In Österreich selbst findet das System der gesetzlichen Regelung der Buchpreise einen breiten gesellschaftlichen und parlamentarischen Konsens und so wird die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung des Buchpreisgesetzes aus dem Jahr 2000 durch das Parlament wohl ohne Gegenstimmen beschlossen werden.

Die einzige Gefahr für das System der Buchpreisbindung dürfte aber auch in der Zukunft aus Brüssel kommen, wenn man die Aussage von EU-Wettbewerbskommissar Bolkestein im August 2003 pessimistisch interpretiert:

Die Kommission wird die Anwendung und Vereinbarkeit der nationalen Buchpreisbindungssysteme mit dem Gemeinschaftsrecht weiterhin überwachen und, sollte es sich als notwendig erweisen, entsprechende Maßnahmen ergreifen."
EU-Kommissar Frits Bolkestein in einer Anfragebeantwortung über die Buchpreisbindung, Amtsblatt der Europäischen Union C 33 E/224 6.2.2004


 

Weiterführende Links:

 

Andreas Markt, 07-07-2004

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